Hallo QAQA,
ich kopiere einfach das mal hier rein:
"Zitate von Autoren sind bis 70 Jahre nach deren Ableben urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung/Veröffentlichung kann also Unterlassungs- und Schadenersatz-Ansprüche zur Folge haben. Damit nicht genug: selbst das Zitieren von Zeitgenossen des öffentlichen Lebens (Politiker,
Prominente) ist ausschließlich ein Privileg der Presse (Informationspflicht). Jede Privatperson/ Webmaster bräuchte dazu das ausdrückliche Einverständnis des Zitierten.
Einmal mehr ist die Rechtslage an Absurdität nicht zu überbieten. Inzwischen bekamen bereits mehrere Zitatsites Abmahnungen mit deftigen Gebühren und kleine, private Homepages werden nach und nach folgen ... "
...und weil es eben ein Sport von Anwälten geworden ist, erst mal einfach so abzumahnen (ohne das der Autor davon weiß, der wird meist erst nach erfolgreicher Abmahnung informiert) sieht GR das nicht so gerne
LG
Gunar
http://www.GayRoyal.com
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