nein. Dies ist aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt. Normalerweise müsste der tatsächliche Inhaber der preisgegebenen Telefonnummer beweisen das er der rechtliche Nutzer ist. Wie soll man das durchführen.?Der Akt währe zu kompliziert. Hinzu kommt auch,
dass man beim Offenmachen einer Telefonnummer nicht nur mit freundlichen Anrufen zu rechnen hat.... Gruß Edgar/Admin
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